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Wann der Vermieter welche Unterlagen bekommt
Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben in ihrer Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen (Version 2.0, Stand Januar 2026) drei Zeitpunkte unterschieden. Für Ihre Unterlagen sind zwei davon wichtig:
- Besichtigung. Erfragt werden dürfen Name, Vorname und Anschrift. Der Vermieter darf sich den Ausweis vorzeigen lassen, um das zu prüfen; eine Ausweiskopie ist nach der Orientierungshilfe nicht erforderlich. Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen fragt man in dieser Phase in aller Regel nichts.
- Nach der Entscheidung für Sie. Kurz vor der Unterschrift kann der Vermieter einen Einkommensnachweis verlangen — zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, einen Kontoauszug oder einen Einkommensteuerbescheid in Kopie, jeweils unter Schwärzung der nicht erforderlichen Angaben.
Die Orientierungshilfe ist keine Rechtsvorschrift, sondern die gemeinsame Auffassung der Aufsichtsbehörden. Sie beschreibt, was sie für erforderlich halten; wie ein einzelner Vermieter oder eine Hausverwaltung vorgeht, kann davon abweichen.
Was sichtbar bleiben sollte, was Sie abdecken können
Ein Einkommensnachweis soll zeigen, dass Sie die Miete zahlen können. Die Orientierungshilfe zählt nicht auf, welche Angaben „nicht erforderlich“ sind. Als praktische Einteilung — unser Vorschlag, keine Vorgabe der Behörden — hilft die Frage: Sagt diese Angabe etwas über Einkommen und Zahlungsfähigkeit?
| Angabe | Sichtbar lassen? |
|---|---|
| Ihr Name | Ja — der Nachweis muss Ihnen zuzuordnen sein |
| Monat bzw. Zeitraum und Datum des Gehaltseingangs | Ja |
| Netto- oder Gehaltsbetrag, Zahlungseingang | Ja — ohne ihn belegt der Nachweis nichts |
| IBAN / Kontonummer | Für die Einkommensprüfung in der Regel nicht nötig |
| Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer | Für die Einkommensprüfung in der Regel nicht nötig |
| Empfänger und Verwendungszweck privater Ausgaben | Für die Zahlungsfähigkeit in der Regel nicht nötig |
Ein Punkt gehört dazu: Wer Beträge und Zahlungseingänge abdeckt, hat am Ende ein Blatt, aus dem sich nichts ablesen lässt. Ein solcher Nachweis erfüllt seinen Zweck nicht, und ein Vermieter wird ihn vermutlich nicht akzeptieren. Schwärzen Sie, was er nicht braucht — nicht das, was er sehen soll.
So schwärzen Sie mit dem Werkzeug
Die Seite öffnet sich mit IBAN, Kartennummer und Steuer-ID vorausgewählt; Sie können jeden Treffer abwählen. Auf einer Gehaltsabrechnung steht die Steuer-ID meist mit ihrer Bezeichnung daneben, dann wird sie gefunden; was das Werkzeug nicht findet — Namen von Empfängern, einzelne Zeilen —, decken Sie mit Kästen oder über „Suchen und schwärzen“ ab. Seiten mit Kästen werden dabei zu Bildern, der Text darunter ist danach nicht mehr in der Datei.
So schwärzen Sie einen Einkommensnachweis für den Vermieter
Schicken Sie den Nachweis erst, wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat.
Schritt 1: Nachweis öffnen
Legen Sie das PDF oder Foto der Gehaltsabrechnung oder des Kontoauszugs in das Feld. Es wird nicht hochgeladen.
Schritt 2: Treffer prüfen
IBAN, Kartennummer und Steuer-ID sind vorausgewählt. Wählen Sie ab, was der Vermieter sehen soll.
Schritt 3: Den Rest abdecken
Ziehen Sie Kästen über Angaben ohne Bezug zu Ihrem Einkommen, etwa private Ausgaben auf einem Kontoauszug. Lassen Sie Name, Datum und Betrag frei.
Schritt 4: Schwärzen und prüfen
Erstellen Sie die Datei, lesen Sie die Zusammenfassung und sehen Sie sich die Vorschau an.
Häufig gestellte Fragen
Wann darf der Vermieter einen Kontoauszug oder eine Gehaltsabrechnung verlangen?
Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (Version 2.0, Januar 2026) erst, nachdem er sich für Sie entschieden hat — kurz vor Unterzeichnung des Vertrags. Bei der Besichtigung genügen Name, Vorname und Anschrift.
Darf ich Angaben auf dem Nachweis schwärzen?
Ja, „nicht erforderliche Angaben“. So heißt es in der Orientierungshilfe zu Lohn- und Gehaltsabrechnung, Kontoauszug und Einkommensteuerbescheid.
Welche Angaben darf ich abdecken?
Die Orientierungshilfe nennt sie nicht einzeln. Ein sinnvoller Maßstab: Alles, was nichts über Ihr Einkommen und Ihre Zahlungsfähigkeit sagt, etwa Kontonummer, Steuer-ID oder den Empfänger privater Ausgaben.
Darf ich auch das Einkommen schwärzen?
Damit würde der Nachweis wertlos. Er soll zeigen, dass Sie die Miete zahlen können; ohne lesbaren Betrag zeigt er das nicht.
Braucht der Vermieter eine Ausweiskopie?
Bei der Besichtigung nicht: Nach der Orientierungshilfe genügt das Vorzeigen des Ausweises. Wie Sie eine Kopie sonst anlegen und mit Vermerk versehen, steht unter Ausweiskopie schwärzen.
Wird mein Nachweis hochgeladen?
Nein. Er wird in Ihrem Browser gelesen und bearbeitet; das Werkzeug hat keinen Endpunkt, der Dateien annimmt.
Verwandte Werkzeuge
- Kontoauszug fürs Jobcenter schwärzenEmpfänger und Verwendungszweck bestimmter Abbuchungen abdecken — Einnahmen, Beträge und Kontostand bleiben sichtbar. Nur auf Ihrer Kopie, nur in Ihrem Browser.
- Ausweiskopie schwärzen und mit Vermerk versehenFotos von Vorder- und Rückseite auf eine A4-Seite legen, nicht benötigte Felder abdecken und einen Vermerk mit Zweck, Empfänger und Datum quer über die Karte schreiben.
- PDF und Bilder schwärzen — ohne UploadAusweisnummer, IBAN und Telefonnummer in PDFs und Bildern schwärzen. Ausweiskopie: Vorder- und Rückseite auf einer A4-Seite, mit Vermerk.