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Was Sie schwärzen können und was sichtbar bleibt
Wer Bürgergeld beantragt, legt dem Jobcenter meist Kontoauszüge vor. Wie ein Jobcenter mit dem Schwärzen umgeht, steht in seinem Merkblatt. Ein Beispiel ist das Merkblatt zur Anforderung von Kontoauszügen des Hanse-Jobcenters Rostock. Es beschreibt Schwärzungsregeln, die diese Tabelle zusammenfasst:
| Was auf dem Kontoauszug steht | Schwärzen? |
|---|---|
| Einnahmen (Haben-Buchungen) | Nein — das gesamte Einkommen wird berücksichtigt |
| Beträge aller Buchungen | Nein, der Betrag bleibt sichtbar |
| Kontostand (Saldo am Ende des Auszugs) | Nein |
| Buchungstext von Abbuchungen bis 10 € | In der Regel ja; der Betrag bleibt sichtbar |
| Abbuchungen über 10 € | Laut Merkblatt vorab nichts schwärzen |
| Miete, Heizung, Strom, Unterhalt, Versicherungsbeiträge | Nein |
| Angaben zu Herkunft, politischer Meinung, Religion, Gewerkschaft, Gesundheit, Sexualleben (§ 67 Abs. 12 SGB X) | Ja, unabhängig vom Betrag — z. B. die Bezeichnung der Partei, Gewerkschaft oder Religionsgemeinschaft. „Mitgliedsbeitrag“ oder „Spende“ sollte lesbar bleiben |
| Betriebsausgaben bei Selbständigen | Nein |
Zwei Hinweise aus demselben Merkblatt: Schwärzen Sie nur Ihre Kopie, nicht die Originale, und bewahren Sie die Originale auf. Und wenn Sie unsicher sind, ob eine Schwärzung in Ihrem Fall in Ordnung ist, beraten die Mitarbeiter. Andere Jobcenter können eigene Regeln haben — fragen Sie bei Ihrem nach.
Der Hinweis auf die Schwärzung
Das Sächsische Landessozialgericht hat am 23.12.2024 (Aktenzeichen L 7 AS 535/21) entschieden, dass ein Jobcenter auf die Möglichkeit, Kontoauszüge zu schwärzen, gesondert hinweisen muss, wenn es die Auszüge verlangt. So gibt es der Orientierungssatz wieder, den der Rechtsprechungsticker von Tacheles e. V. veröffentlicht; die Entscheidung selbst haben wir nicht im Volltext gelesen. Für Sie heißt das: Das Schwärzen ist ein vorgesehener Weg, kein Sonderfall, um den man bitten müsste.
So schwärzen Sie mit dem Werkzeug
Das Werkzeug öffnet sich hier ohne vorausgewählte Treffer, mit Absicht. Auf einem Kontoauszug identifiziert die IBAN Ihr Konto, und das Jobcenter braucht sie; die Angaben, die Sie schwärzen dürfen — Empfänger und Verwendungszweck einzelner Abbuchungen —, kann kein Muster automatisch finden.
- Kästen ziehen. Legen Sie Kästen über Empfänger und Verwendungszweck der Abbuchungen, die das Merkblatt freigibt. Beträge, Datum und Salden lassen Sie frei.
- Wiederkehrende Bezeichnungen suchen. Taucht eine Organisation auf mehreren Seiten auf, tragen Sie sie unter „Suchen und schwärzen“ ein; jeder Treffer bekommt einen Kasten.
- Ergebnis prüfen. Die Ergebniskarte zeigt, ob die geschwärzten Begriffe noch im Dokument stehen. Sehen Sie sich die Seiten in der Vorschau an, bevor Sie die Datei einreichen.
Wichtig zu wissen: Seiten mit Kästen werden zu Bildern. Ihr Text ist danach nicht mehr markierbar; die Seite ist aber genauso lesbar wie vorher, nur eben ohne das, was Sie abgedeckt haben. Bei einem gescannten Kontoauszug funktioniert das Ziehen von Hand ebenso.
So schwärzen Sie Kontoauszüge für das Jobcenter
Bearbeiten Sie nur Kopien und behalten Sie die Originale.
Schritt 1: Kontoauszug öffnen
Legen Sie das PDF oder ein Foto des Auszugs in das Feld. Es wird nicht hochgeladen.
Schritt 2: Merkblatt Ihres Jobcenters lesen
Prüfen Sie, welche Schwärzungen es vorsieht: meist Empfänger und Verwendungszweck bestimmter Abbuchungen, nie Einnahmen oder Beträge.
Schritt 3: Kästen setzen
Ziehen Sie Kästen über die Angaben, die Sie schwärzen dürfen. Suchen Sie wiederkehrende Bezeichnungen mit „Suchen und schwärzen“.
Schritt 4: Schwärzen und Ergebnis prüfen
Erstellen Sie die Datei, lesen Sie die Zusammenfassung und sehen Sie sich die Seiten in der Vorschau an.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich Kontoauszüge fürs Jobcenter schwärzen?
Ja, in dem Umfang, den das Merkblatt Ihres Jobcenters vorsieht. Das Hanse-Jobcenter Rostock etwa nennt Empfänger und Verwendungszweck bestimmter Abbuchungen; Einnahmen, Beträge und Kontostand bleiben sichtbar.
Was darf ich beim Jobcenter nicht schwärzen?
Nach diesem Merkblatt Einnahmen, Beträge, Kontostände sowie Mietzahlungen, Heiz- und Stromkosten, Unterhalt und Versicherungsbeiträge. Bei Selbständigen auch die Betriebsausgaben.
Muss das Jobcenter mich auf die Schwärzung hinweisen?
Laut dem Orientierungssatz zur Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23.12.2024 (L 7 AS 535/21) ja, und zwar gesondert. Die Entscheidung im Volltext haben wir nicht gelesen.
Soll ich das Original schwärzen?
Nein. Das Merkblatt bittet darum, nur Kopien zu schwärzen und die Originale aufzubewahren.
Warum ist die IBAN hier nicht vorausgewählt?
Weil sie Ihr Konto identifiziert und das Jobcenter sie braucht. Was Sie schwärzen dürfen, sind Empfänger und Verwendungszweck einzelner Abbuchungen — die finden Sie selbst, das Werkzeug kann sie nicht erraten.
Wird mein Kontoauszug hochgeladen?
Nein. Er wird in Ihrem Browser gelesen und bearbeitet; das Werkzeug hat keinen Endpunkt, der Dateien annimmt.
Reicht ein schwarzer Kasten im PDF?
In den meisten PDF-Programmen nicht: Der Text unter dem Kasten bleibt in der Datei und lässt sich kopieren. Dieses Werkzeug wandelt die Seite deshalb in ein Bild um und malt den Kasten darauf.
Verwandte Werkzeuge
- Kontoauszug und Gehaltsabrechnung für den Vermieter schwärzenEinkommensnachweis erst dann, wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat — und auch dann ohne Angaben, die er nicht braucht.
- Ausweiskopie schwärzen und mit Vermerk versehenFotos von Vorder- und Rückseite auf eine A4-Seite legen, nicht benötigte Felder abdecken und einen Vermerk mit Zweck, Empfänger und Datum quer über die Karte schreiben.
- PDF und Bilder schwärzen — ohne UploadAusweisnummer, IBAN und Telefonnummer in PDFs und Bildern schwärzen. Ausweiskopie: Vorder- und Rückseite auf einer A4-Seite, mit Vermerk.