Website für Tischler und Schreiner: Arbeit zeigen, Preise einordnen
Bei kaum einem Gewerk entscheiden Fotos so sehr wie hier. Wer „möbel nach maß“ oder „schreiner kosten einbauschrank“ sucht, will zwei Dinge wissen: Sieht das aus wie etwas, das ich in meiner Wohnung haben möchte – und was kostet das ungefähr? Eine Tischler-Website, die das nicht beantwortet, verliert gegen den Möbelhaus-Katalog.
Stand: · Bora Anılan, Novexa Studio
So suchen Kunden nach einer Tischlerei
Diese Vorschläge macht Google in Deutschland rund um Tischler- und Schreinerarbeiten. Auffällig: Fast jede zweite Anfrage enthält das Wort „kosten“ – und die Kunden rechnen in Stücken, nicht in Stunden.
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Die Referenzgalerie ist die wichtigste Seite
Ein Einbauschrank lässt sich nicht beschreiben, er muss gezeigt werden. Eine Galerie aus zwanzig gleich aussehenden Bildern hilft aber niemandem. Was funktioniert:
- Pro Projekt eine kurze Geschichte. Raum, Aufgabe, Material, Besonderheit – drei bis vier Sätze. „Einbauschrank in einer Dachschräge, Eiche massiv, Türen bündig mit der Wand“ sagt mehr als „Referenz 14“.
- Nach Raum sortieren, nicht nach Datum. Küche, Bad, Schlafzimmer, Büro, Ladenbau. Kunden suchen nach ihrem Raum.
- Das Detail zeigen. Eine Nahaufnahme der Kante, des Griffs, der Schublade. Daran erkennt man Handwerk – am Weitwinkelbild nicht.
- Keine Herstellerbilder zwischen die eigenen mischen. Katalogbilder sind erkennbar, und die Nutzungsrechte daran haben Sie in der Regel nicht.
- Zustimmung einholen, bevor Sie eine Privatwohnung zeigen. Ein Satz im Auftrag genügt, und Sie können später ruhig veröffentlichen.
Preise: Kunden rechnen in Stücken, Sie in Stunden
Die Suchanfragen zeigen den Konflikt deutlich: Gesucht wird nach „kosten pro stunde“ und im selben Atemzug nach „kosten einbauschrank“. Beides lässt sich beantworten, ohne sich festzulegen:
- Nennen Sie Ihren Stundensatz für Montage- und Reparaturarbeiten, wenn Sie solche annehmen. Das ist die Frage hinter „kosten pro stunde“, und wer sie nicht beantwortet, bekommt den Anruf trotzdem – nur später.
- Für Möbel nach Maß: eine Spanne pro Projektart, mit den Faktoren dahinter. Material, Oberfläche, Beschläge, Einbausituation, Anfahrt.
- Sagen Sie, ob ein Aufmaß und ein Entwurf etwas kosten und ob die Kosten bei einem Auftrag verrechnet werden.
- Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht gesondert zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Wenn Sie Planungsleistungen berechnen wollen, muss das vorher vereinbart sein – und der Hinweis darauf gehört auf die Website.
Fenster und Außentüren: was die CE-Kennzeichnung bedeutet
Fenster und Außentüren sind harmonisierte Bauprodukte. Wer sie herstellt und in Verkehr bringt, braucht nach der EU-Bauproduktenverordnung eine Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung nach der Produktnorm DIN EN 14351-1. Grundlage sind eine werkseigene Produktionskontrolle und eine Erstprüfung.
Für die Website heißt das zweierlei. Wenn Sie selbst fertigen, ist die Leistungserklärung ein Qualitätsnachweis, den Sie erwähnen können – Kunden erkennen daran, dass Wärmedämmung, Schlagregendichtheit und Einbruchhemmung geprüfte Werte sind und keine Versprechen. Wenn Sie Fenster nur einbauen und nicht herstellen, schreiben Sie genau das hin. Beides ist ein seriöses Geschäft, aber es sind zwei verschiedene.
Tischler ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung). „Tischler“ und „Schreiner“ bezeichnen denselben Beruf; welches Wort man kennt, hängt von der Region ab. Auf der Website sollten beide Wörter vorkommen – auch weil „tischler schreiner unterschied“ selbst eine häufige Suche ist.
Wenn Sie beim Kunden zu Hause unterschreiben lassen
Aufmaß, Beratung, Unterschrift – bei Möbeln nach Maß passiert das oft in der Wohnung des Kunden. Damit ist es ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, und für solche Verträge steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB). Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, sieht das Gesetz eine Ausnahme vor (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Ob die Ausnahme in Ihrem Fall greift, hängt am einzelnen Vertrag – das klärt Ihre Kanzlei, nicht Ihre Website. Was die Website tun kann: den Ablauf so beschreiben, dass Kunden wissen, wann sie sich binden, und die richtigen Unterlagen bereitstellen. Ein Satz wie „Bei Maßanfertigungen gibt es kein Widerrufsrecht“ pauschal auf die Seite zu schreiben, ist riskant – als Wettbewerbsverstoß abmahnbar und im Streitfall wertlos.
Häufige Fragen
Wie viele Referenzprojekte sollte eine Tischlerei zeigen?
Lieber zehn gut beschriebene als fünfzig unkommentierte. Wichtig ist die Bandbreite: Wenn Sie Küchen, Einbauschränke und Ladenbau machen, sollte jede Art vertreten sein – sonst glaubt der Besucher, Sie machen nur das, was oben liegt.
Soll ich meinen Stundensatz veröffentlichen?
Wenn Sie Montage- und Reparaturaufträge annehmen: ja. Danach wird ausdrücklich gesucht. Für Möbel nach Maß ist der Stundensatz dagegen die falsche Auskunft – hier hilft eine Preisspanne pro Projektart mehr.
Brauche ich einen Online-Konfigurator?
In der Regel nicht. „möbel nach maß online selbst planen“ wird gesucht, aber gegen große Anbieter gewinnt ein Betrieb damit selten. Ein kurzes Anfrageformular mit Raummaßen und zwei Fotos bringt mehr – und kostet einen Bruchteil.
Lohnt sich eine eigene Seite für Innentüren?
Ja, wenn Sie Türen liefern und einbauen. Gesucht wird nach „innentüren mit zarge“ und „innentüren standardmaße“ – also nach Maßen und Montage, nicht nach Design. Eine Seite, die Standardmaße erklärt und sagt, was der Einbau umfasst, trifft genau diese Frage.