Website für Dachdecker: Sturmschaden, Vorschriften, Aufträge
Wer einen Dachdecker sucht, hat meist einen von zwei Anlässen: Es ist etwas kaputt – „sturmschaden dach was tun“ – oder eine größere Maßnahme steht an: „dach neu decken kosten“, „dach neu decken vorschriften“. Beide brauchen auf der Website eine eigene Antwort, denn der eine ruft heute an, der andere holt drei Angebote ein.
Stand: · Bora Anılan, Novexa Studio
So suchen Kunden nach einem Dachdecker
Diese Suchanfragen schlägt Google in Deutschland vor, wenn man mit „dach neu decken“, „dachsanierung“ oder „sturmschaden dach“ beginnt. Auffällig ist, wie oft nach Vorschriften gefragt wird – nicht nur nach Kosten.
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Welche Seiten eine Dachdecker-Website braucht
| Seite | Warum | Was darauf gehört |
|---|---|---|
| Sturm- und Wasserschaden | Der häufigste eilige Anlass, oft abends oder am Wochenende gesucht. | Erreichbarkeit, Einsatzgebiet, wie Sie notsichern und welche Unterlagen die Versicherung erwartet |
| Dach neu decken | „kosten“, „vorschriften“ und „mit dämmung“ werden gemeinsam vorgeschlagen. | Ablauf von der Besichtigung bis zum Gerüst, welche Dämmpflichten dabei greifen, Beispielprojekte |
| Dachsanierung und Dämmung | Gesucht wird nach Kosten pro Quadratmeter und nach Förderung. | was die Kosten treibt, welche Aufbauten es gibt, Verweis auf die Förderstellen statt eigener Zahlen |
| Flachdach und Abdichtung | Eigene Bauweise, eigene Kundengruppe: Gewerbe und Hausverwaltung. | Abdichtungsarten, Wartungsintervalle, Wartungsvertrag |
| Dachfenster, Gauben, Dachrinnen | Kleinere Aufträge, aus denen später größere werden. | was Sie einbauen, wie lange es dauert, ab welchem Umfang sich ein Gerüst lohnt |
| Karriere | Zu „dachdecker“ schlägt Google „ausbildung“ und „gehalt“ vor. | offene Stellen, Ausbildungsplätze, ein einfacher Bewerbungsweg |
Die Vorschriften, nach denen Ihre Kunden googeln
„dach neu decken vorschriften“ und „dach neu decken solar pflicht“ sind echte Suchanfragen. Wer sie auf der eigenen Website beantwortet, spart ein Telefonat und zeigt zugleich Fachkunde. Drei Punkte betreffen fast jedes Steildach – und bei zweien hat sich 2026 die Fundstelle geändert.
- Das Gesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 anders. Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geworden, und die Paragrafen wurden neu nummeriert. Wer auf seiner Website noch „§ 47 GEG“ zitiert, zitiert eine Vorschrift, die es unter dieser Nummer nicht mehr gibt. Ein guter Anlass, die eigenen Texte einmal durchzusehen.
- Dämmung beim Erneuern der Dachhaut. Werden Außenbauteile eines beheizten Gebäudes erneuert, dürfen die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten aus Anlage 7 nicht überschritten werden (§ 36 GModG, zuvor § 48 GEG); für Dachflächen sind das 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Kleine Maßnahmen bleiben außen vor: Ausgenommen sind Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen.
- Oberste Geschossdecke. Unabhängig davon müssen oberste Geschossdecken, die den Mindestwärmeschutz nicht einhalten, so gedämmt sein, dass 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschritten werden (§ 35 GModG, zuvor § 47 GEG). Die Pflicht entfällt, wenn stattdessen das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist – genau die Entscheidung, zu der Ihre Kunden Beratung suchen.
- Solarpflicht bei Dachsanierung. Eine bundesweite Regel gibt es nicht, die Länder regeln das selbst. In Baden-Württemberg gilt die Pflicht bei einer grundlegenden Dachsanierung seit dem 1. Januar 2023, in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2026. Schreiben Sie auf die Website, was in Ihrem Bundesland gilt, und verlinken Sie die Landesregelung: Stichtage und Quoten ändern sich, der Link bleibt richtig.
Dachdecker ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung). Meisterbrief und Innungsmitgliedschaft gehören auf die Über-uns-Seite, nicht in die Fußzeile.
Die Sturmschaden-Seite: was wirklich hilft
Drei der zehn Vorschläge zu „sturmschaden dach“ drehen sich um die Versicherung, einer davon um „versicherung zahlt nicht“. Diese Seite ist deshalb keine Leistungsbeschreibung, sondern eine Handlungsanleitung:
- Was Eigentümer sofort tun sollten, damit der Schaden nicht größer wird – und was sie lassen sollten, weil ein beschädigtes Dach nicht betreten werden darf.
- Wie Sie notsichern und in welchem Zeitraum Sie das nach einem Sturm üblicherweise schaffen.
- Welche Unterlagen erfahrungsgemäß gebraucht werden: Fotos vor der Reparatur, eine Aufstellung der Arbeiten, eine nachvollziehbare Rechnung.
- Wer den Schaden meldet – der Eigentümer, nicht Sie – und ab wann Sie mit der Reparatur beginnen können.
Was nicht auf diese Seite gehört: Aussagen darüber, ob eine bestimmte Versicherung zahlt. Das hängt am Vertrag und ist keine Auskunft, die ein Handwerksbetrieb geben kann. Der Satz „Ob Ihre Versicherung den Schaden übernimmt, klärt Ihr Versicherer“ ist ehrlicher – und schützt Sie.
Fotos: das stärkste Argument am Dach
- Zeigen Sie das fertige Dach aus derselben Perspektive wie vorher – nicht eine Nahaufnahme vorher und eine Drohnenaufnahme nachher.
- Schreiben Sie an jedes Projekt Ort, Dachform, Eindeckung und ungefähre Bauzeit. Das beantwortet die Frage „Macht der so etwas wie meins?“.
- Holen Sie das Einverständnis der Eigentümer ein, bevor Sie ein Objekt zeigen – besonders, wenn die Hausnummer erkennbar ist.
- Eigene Fotos statt Katalogbilder: Herstellerbilder dürfen Sie nur mit Erlaubnis nutzen, und man sieht ihnen an, dass es nicht Ihr Dach ist.
Häufige Fragen
Was gehört auf die Startseite eines Dachdeckerbetriebs?
Ganz oben: welche Dacharbeiten Sie übernehmen, in welchem Umkreis und wie man Sie erreicht, mit Anruf-Button. Direkt darunter der Hinweis auf Sturmschäden, weil das der eiligste Anlass ist. Danach die Leistungen mit eigener Unterseite und echte Projektfotos.
Sollten Preise pro Quadratmeter auf der Website stehen?
Ein Rahmen hilft, eine feste Zahl schadet. Dachform, Eindeckung, Dämmung, Gerüst und der Zustand der Lattung verändern den Preis stark. Erklären Sie lieber, was den Preis treibt und welche Angaben Sie für ein Angebot brauchen – Fotos vom Dach und das Baujahr reichen oft für eine erste Einschätzung.
Soll ich Förderprogramme auf der Website erklären?
Nennen Sie, dass es Förderung gibt, und verlinken Sie die offiziellen Stellen. Sätze und Bedingungen ändern sich; eine veraltete Prozentzahl auf Ihrer Website fällt auf Sie zurück. Beraten dürfen Sie, zusagen kann nur die Förderstelle.
Brauche ich eine eigene Seite pro Ort im Einsatzgebiet?
Nein. Seiten, die sich nur im Ortsnamen unterscheiden, behandelt Google in seinen Spam-Richtlinien als Brückenseiten. Nennen Sie das Einsatzgebiet auf einer Seite und zeigen Sie Projekte aus den Orten, in denen Sie tatsächlich gearbeitet haben.
Quellen
- § 35 GModG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
- § 36 GModG – Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
- Anlage 7 GModG – Höchstwerte bei Änderung an bestehenden Gebäuden
- GModG – Inhaltsübersicht
- Verbraucherzentrale NRW: Solarpflicht in NRW
- Umweltministerium Baden-Württemberg: FAQ Photovoltaikpflicht
- Anlage A zur Handwerksordnung
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Lokales Ranking verbessern
- Google Search Central: Spam-Richtlinien