Website für Bauunternehmen: Vertrauen vor dem ersten Gespräch

Ein Bauauftrag ist für Privatkunden die größte Rechnung ihres Lebens, und der meistgesuchte Begriff neben „hausbau kosten“ ist „bauträger insolvent“. Wer an einem Bauunternehmen zweifelt, ruft nicht an. Die Website eines Bauunternehmens hat deshalb eine Aufgabe, bevor sie Leistungen zeigt: Sie muss zeigen, dass hier ordentlich gearbeitet und ordentlich abgerechnet wird.

Stand: · Bora Anılan, Novexa Studio

So suchen Bauherren und Auftraggeber

Diese Vorschläge macht Google in Deutschland rund um Bauleistungen. Neben Kosten und Quadratmeterpreisen fällt auf, dass gezielt nach Bewertungen und nach Stellenangeboten gesucht wird:

  • hausbau kosten pro qm
  • haus bauen lassen
  • haus bauen kosten ohne grundstück
  • rohbau kosten pro m2
  • kernsanierung kosten pro qm
  • kernsanierung haus 70er jahre kosten
  • anbau haus kosten
  • anbau an bestehendes haus ideen
  • bauunternehmen in der nähe top-bewertung
  • bauunternehmen in der nähe stellenangebote
  • bauträger insolvent
  • bauunternehmen in der region
Vorschläge der Google-Suche (Deutsch, Deutschland), abgerufen im September 2026. Sie zeigen, was häufig gesucht wird – nicht, wie oft.

Nach Bauaufgabe gliedern, nicht nach Gewerk

Bauherren denken in Vorhaben: „Ich will anbauen“, „Ich will den Altbau kernsanieren“, „Ich brauche einen Rohbau zu meinem Plan“. Sie denken nicht in Maurer-, Beton- und Putzarbeiten. Ordnen Sie die Website nach dem Vorhaben:

Seitenstruktur eines Bauunternehmens
SeiteZielgruppeWas darauf gehört
RohbauBauherren mit Planung, ArchitektenLeistungsumfang, ab wann Sie einsteigen, Bauzeit, Zusammenarbeit mit dem Planer
Schlüsselfertiges BauenBauherren ohne Planungwelche Gewerke Sie selbst ausführen und welche Sie vergeben, wer die Bauleitung stellt
Anbau und AufstockungEigentümer mit Platzbedarfwas im Bestand möglich ist, Statik, Genehmigung, Ablauf bei bewohntem Haus
KernsanierungKäufer von AltbautenVorgehen bei unbekanntem Bestand, Schadstoffe, wie Nachträge entstehen und wie Sie damit umgehen
Gewerbe- und IndustriebauUnternehmen, KommunenReferenzobjekte, Kapazitäten, Vergabeerfahrung
KarriereGoogle schlägt „stellenangebote“ direkt neben „in der nähe“ vor.offene Stellen, Ausbildung, Einsatzorte, ein Bewerbungsweg ohne Portal

Der Verbraucherbauvertrag: Pflichten, die Vertrauen schaffen

Wer für Verbraucher ein neues Gebäude baut oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude durchführt, schließt einen Verbraucherbauvertrag. Für den gelten eigene Regeln – und wer sie auf der Website erklärt, unterscheidet sich sofort von den Anbietern, über die „bauträger insolvent“ gesucht wird.

  • Textform. Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform (§ 650i Abs. 2 BGB). Ein Handschlag auf der Baustelle genügt nicht.
  • Baubeschreibung vor der Unterschrift. Der Unternehmer muss dem Verbraucher rechtzeitig vor dessen Vertragserklärung eine Baubeschreibung in Textform zur Verfügung stellen (§ 650j BGB, Art. 249 EGBGB). Sie muss die wesentlichen Eigenschaften des Werks darstellen – und verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten.
  • Abschläge sind gedeckelt. Abschlagszahlungen dürfen insgesamt 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung nicht übersteigen (§ 650m Abs. 1 BGB).
  • Sicherheit für den Verbraucher. Bei der ersten Abschlagszahlung ist dem Verbraucher eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der vereinbarten Vergütung für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel zu leisten (§ 650m Abs. 2 BGB).

Auf die Website gehört nicht der Gesetzestext, sondern der Satz, der daraus folgt: „Sie bekommen vor der Unterschrift eine schriftliche Baubeschreibung mit verbindlichem Fertigstellungstermin.“ Das ist Pflicht – aber die wenigsten Wettbewerber schreiben es hin.

Für gewerbliche Auftraggeber: Bauabzugsteuer

Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen von der Gegenleistung für Bauleistungen einen Steuerabzug von 15 Prozent vornehmen und an das Finanzamt abführen (§ 48 EStG). Der Abzug entfällt, wenn eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorliegt (§ 48b EStG) oder die Gegenleistung im Kalenderjahr voraussichtlich unter den Bagatellgrenzen bleibt – 15.000 Euro bei Leistungsempfängern, die ausschließlich steuerfreie Vermietungsumsätze erbringen, sonst 5.000 Euro.

Für Ihre Website heißt das: Der Hinweis „Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG liegt vor, wir senden sie mit dem Angebot“ ist ein starkes Signal an Hausverwaltungen, Bauträger und gewerbliche Auftraggeber. Er spart deren Buchhaltung eine Rückfrage und Ihnen einen Einbehalt.

Referenzen, die eine Prüfung aushalten

  • Nennen Sie Ort, Jahr, Bauaufgabe und Größenordnung. Ein Projekt ohne Jahreszahl wirkt wie ein Projekt ohne Beleg.
  • Zeigen Sie Bauzustände, nicht nur die Aufnahme nach der Schlüsselübergabe. Rohbau, Decke, Gerüst – daran erkennen Fachleute, wer gebaut hat.
  • Erfinden Sie keine Kundenstimmen. Wenn Sie Bewertungen zeigen, gehört dazu die Angabe, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG).
  • Nennen Sie Auftraggeber nur mit deren Zustimmung – bei öffentlichen Bauvorhaben ist das meist unproblematisch, bei Privatkunden nie ohne zu fragen.
  • Maurer und Betonbauer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung); Meisterbrief und Kammerzugehörigkeit gehören auf die Über-uns-Seite.

Häufige Fragen

Sollte ein Bauunternehmen Preise auf die Website schreiben?

Keine Quadratmeterpreise für komplette Häuser – dafür sind die Unterschiede zu groß und die Zahl wird gegen Sie verwendet. Sinnvoll ist stattdessen, den Weg zum Preis zu erklären: was ein erstes Gespräch kostet, wann ein belastbares Angebot möglich ist und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.

Wie gehe ich mit dem Thema Insolvenz um, nach dem gesucht wird?

Nicht ignorieren. Erklären Sie Ihr Abrechnungsmodell: Abschläge nach Baufortschritt, die gesetzliche Obergrenze von 90 Prozent, die Sicherheit für den Verbraucher. Wer das offen darstellt, nimmt genau die Sorge weg, die hinter dieser Suche steht.

Brauchen wir eine Karriereseite?

Ja. Google schlägt „bauunternehmen in der nähe stellenangebote“ direkt neben der normalen Suche vor – ein Teil Ihrer Besucher sucht Arbeit, nicht einen Bau. Eine Seite mit offenen Stellen, Einsatzorten und einem Bewerbungsweg per Telefon oder kurzer E-Mail erreicht sie ohne Stellenportal.

Lohnen sich eigene Seiten für Kernsanierung und Anbau?

Ja, das sind die beiden Vorhaben, die im Bestand gesucht werden – und die Suchenden sind Eigentümer mit einem konkreten Haus. Beschreiben Sie dort vor allem, wie Sie mit Überraschungen im Bestand umgehen und wie Nachträge entstehen. Das ist die eigentliche Sorge.

Quellen

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